Schmetterling informiert: Impressumspflicht bei Facebook

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Schmetterling informiert: Impressumspflicht bei Facebook


Was gibt es zu beachten?

Seit November 2011 herrscht auf Facebookseiten die Pflicht ein Impressum anzugeben. Wer nun denkt, ein fehlendes Impressum wäre nur eine Lappalie, der irrt. Denn die Zahl an Abmahnungen wegen Impressumsfehlern nimmt rapide zu.

Sollten Sie bereits eine Facebook-Fanseite besitzen oder überlegen eine ins Leben zu rufen, dann finden Sie hier wissenswerte Informationen und nützliche Tipps.

Grundsätzlich gibt ein Impressum alle Informationen an, um die für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Dabei muss ein Impressum einfach erkennbar, unmittelbar erreichbar, eindeutig und ständig verfügbar sein.

Die sicherste Methode, um ein Impressum bei Facebook anzugeben, ist die Nutzung der Infobox. Diese wird auf allen Seiten direkt oben angezeigt (ständig verfügbar) und ist auch in der mobilen Facebook-App sichtbar. (Ein Restrisiko bleibt jedoch bei Nutzern der App durch Smartphones mit Android Betriebssystem). Mit nur einem Klick (unmittelbar erreichbar) können die in der Infobox hinterlegten Informationen zum Verantwortlichen der Seite aufgerufen werden. Denkbar ist natürlich auch ein direkter Link zum Impressum der Unternehmenshomepage (eindeutig).

Beachten müssen Sie jedoch bei dieser Lösung, dass das Wort „Impressum“ in der Infobox auch lesbar ist und sich nicht hinter „mehr anzeigen…“ versteckt (einfach erkennbar).

Neben dieser sicheren Lösung gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten einer Abmahnung zu entgehen: Die Impressums-App und das Impressum im „Info-Bereich“. Bei einer Impressums-App kommt es derzeit noch zu Darstellungsfehlern, deshalb sollte diese nur als zusätzliche Möglichkeit und nicht als Alternative gesehen werden. Das Impressum nur im „Info-Bereich“ abzubilden sollte ebenfalls ergänzend gesehen werden, da es nicht „einfach erkennbar“ ist.

Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten oder bereits bekommen haben, so geraten Sie nicht in Panik, unterzeichnen Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung und konsultieren Sie ihren Anwalt. Auch wenn dieser Weg vorerst Kosten verursacht, bewahrt er Sie im Fall der Fälle vor höheren Strafen. Denn wie schon eingangs erwähnt, ist eine Verletzung der Impressumspflicht keine Lappalie und kann schnell eine Strafe von 1500€ nach sich ziehen.


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