Gegen die Nullprovision - Schmetterling Passagier-Partner [spacer]
Nicht reden, handeln!
Das Jahr 2004 war ein trauriges Jahr für alle Reisebüros. Nicht nur die Einführung der Nullprovision durch die Lufthansa, sondern auch die Einführung einer Service-Pauschale sorgt für Furore im Flugsektor. Geschickt sorgen die Carrier dafür, dass sich der Passagier als Bauernopfer sieht, denn warum sollte er jetzt die Mehrkosten tragen, wenn er im Reisebüro bucht? Die Reisebüros hingegen sind die gelackmeierten: Sie können ihre Provision bei vielen Airlines vergessen und verlieren auch den Preisvergleich mit den Carriern im Direktvertrieb, trotz des Zwangsentgeltes das die Fluggesellschaften abkassieren. Allerdings soll sich das Reisebüro, wenn es Tickets der betreffenden Airline verkauft, trotzdem um die Anliegen der Kunden kümmern und bei Problemen wie z. B. Flugverspätungen einstehen. Tolle Aussichten für den stationären Reisevertrieb.
„Wir haben uns damit arrangiert, abgehakt ist das Thema aber nicht.“, so Willi Müller im Presseinterview auf der diesjährigen Schmetterling Jahrestagung 2012 in Tekirova.
Wehren Sie sich jetzt! Mit Schmetterling Passagier-Partner bieten Sie Ihren Kunden einen einzigartigen Zusatzservice UND treffen die Airlines dort wo es weh tut – im Geldbeutel. Denn laut EU-Fluggastverordnung EG 261/2004 steht dem Passagier ab einer Flugverspätung von 3 Stunden eine Entschädigung von € 250 bis € 600 zu.
Das Prinzip hinter Schmetterling Passagier-Partner ist ein Abgleich aller Flugzeiten der gesamten europäischen Ab- und Ankunftsflughäfen mit den tatsächlichen Flugzeiten. Kommt es zu einer Verspätung, durch die dem Fluggast ein Entschädigungsanspruch zusteht, wird automatisch ein juristisches Verfahren eingeleitet. Voraussetzung ist, dass der Kunde während des Buchungsprozesses seine Einwilligung hierzu gibt. Dem Reisebüro entsteht hierdurch kein Mehraufwand, er muss lediglich ein Häkchen in der technischen Lösung Schmetterling Argus setzen – und so kommt der Kunde zu seinem Recht, und das durch die Buchung im Reisebüro. Der Prozess ist vollautomatisiert, so dass weder Kunde noch Expedient wirklich aktiv werden müssen und trotzdem erhält der Fluggast die Entschädigung unter Berücksichtigung eines Abgeldes von 30 %, das die DGFFR einbehält um kostendeckend zu agieren. Wichtig hierbei ist, dass nur im Erfolgsfall Geld an die DGFFR fließt.
Wie erfährt der Kunde jetzt davon, dass ihm sein Reisebüro Gutes tut? Sobald Reisebüros mit Schmetterling Passagier-Partner ausgestattet sind, wird eine Werbekampagne gestartet ausgehend von Schmetterling. Dazu stellt Schmetterling den Reisebüros auch Werbemittel zur Verfügung, damit sich das Reisebüro öffentlich als „Schmetterling Passagier-Partner“ darstellen kann. Natürlich lebt eine solche Kampagne auch von dem Engagement der Reisebüros und der Kommunikation in allen Kanälen, die den Endkunden erreichen.
Jetzt stellt sich nur noch eine Frage: Sind Sie ein Schmetterling Passagier-Partner?
Bei Fragen rund um das Thema können Sie sich gerne bei uns melden: